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One-to-One

Schritt 2 · Ausstattung wählen

Beschaffung und Lebenszyklus

Vom pädagogischen Zweck zur Bestellung und weiter bis zum Ersatz nach einigen Jahren. Was eine Schule vor dem Kauf klären sollte und was über die ganze Einsatzdauer ins Budget gehört.

Stand 12.10.2026

Entwurf Entwurf. Dieses Kapitel ist neu geschrieben: mit KI-Unterstützung aus den genannten Quellen zusammengestellt und noch nicht fachlich geprüft. Rückmeldungen sind willkommen. Mitwirken

Leitfragen

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Vom Zweck zum Gerät

Welches Gerät zu welchem Zweck passt, steht unter Geräte und Infrastruktur: zuerst die pädagogischen Fragen, dann Bildschirm, Tastatur, Stift und Touchbedienung. Der Geräte-Check macht daraus eine Anforderungsliste. Hier geht es um die Beschaffung selbst.

Von der Schule gestellt oder privat

Die Szenariobeschreibung unterscheidet zwei Modelle:

  • Get your own device (GYOD): Die Schule stellt jedem Kind ein Gerät zur Verfügung und verwaltet es zentral.
  • Bring your own device (BYOD): Private Geräte der Lernenden werden in die schulische Infrastruktur eingebunden.

Für die Volksschule im Kanton St.Gallen ist die Richtung klar: Der Bildungsrat empfiehlt, auf private Geräte in der Schule zu verzichten (3.6). Setzt die Schule das empfohlene Mengengerüst um, braucht sie keine privaten Geräte, um den Lehrplan zu erfüllen. Die Kehrseite: Beschaffung, Verwaltung und Ersatz liegen vollständig bei der Schule.

Was ins Budget gehört

Die Budgetvorlage der PSNLZ unter den Vorlagen ordnet die Posten in vier Gruppen:

Gruppe Beispiele Rhythmus
Lizenzen Lernplattformen, Leseförderung, Lernkontrollen, Office-Lizenzen, Firewall, Virenschutz meist jährlich
Betriebs- und Verbrauchsmaterial Kopfhörer, Hüllen, Stative, Steckleisten, Aufbewahrung im Schulzimmer laufend
Hardware Geräte der Lernenden mit Reservegeräten, Geräte der Mitarbeitenden mit Ausleihgeräten, Displays nach Einsatzdauer
Dienstleistungen Geräte einrichten und Software vorbereiten, Schulung und Einführung (Pensum PICTS) einmalig und laufend

Der Leitfaden derselben Schule rät, fünf bis zehn Ersatzgeräte einzurechnen und früh zu entscheiden, ob gekauft oder geleast wird und wie lange die Geräte eingesetzt werden sollen.

Die Vorlage nennt die Posten, aber keine Beträge. Die Kosten hängen stark von Gerät, Lizenzmodell und Gemeinde ab; verlässliche Erfahrungswerte pro Kind und Jahr fehlen bisher.

Garantie, Versicherung, Aufbewahrung

  • Garantie: Gibt es eine Erweiterung, und was deckt sie ab?
  • Versicherung: Wird eine abgeschlossen, und mit welchem Selbstbehalt? Wenn nicht: Wer trägt die Kosten bei Defekten? Das gehört in den Leihvertrag (siehe Vereinbarungen).
  • Aufbewahrung und Laden: Wo werden die Geräte aufbewahrt und aufgeladen? Braucht es Gestelle, zusätzliche Steckleisten, Hüllen?

Einrichten und verteilen

Der Leitfaden der PSNLZ klärt vor der Abgabe, wer bestellt, wer die Geräte einrichtet, auspackt, beschriftet und verteilt, oft zusammen mit einem externen Partner. Für die Geräteverwaltung (MDM) ist festzulegen, welche Lösung wer bedient, wie Geräte gesperrt oder gelöscht werden, welche Einschränkungen gelten (etwa ein Inhaltsfilter in der Schule und zuhause) und ob es Nutzungszeiten gibt.

Nach einigen Jahren

Nach der Zielerwartung des LUP-DT für 2028 werden die Geräte auf allen Zyklen regelmässig erneuert und sind Teil der laufenden Investitionen. Wie der Ersatz konkret abläuft (Weitergabe, Wiederverwendung, Recycling), dazu gibt es in den Modellschulen erst wenig Erfahrung: Kaum ein Gerätezyklus ist schon durchlaufen. Sicher ist: Vor jeder Weitergabe werden die Geräte über die Geräteverwaltung vollständig zurückgesetzt, damit keine Personendaten darauf bleiben.

Modelle für die Einsatzdauer

Wie lange ein Gerät im Einsatz bleibt, hängt vor allem davon ab, ob es die Lernenden begleitet oder in der Stufe bleibt. Die drei Modelle lassen sich verbinden. Weil die Modellschulen damit erst wenig Erfahrung haben, sind sie als Denkanstoss gedacht, nicht als Vorgabe des Kantons.

Das Gerät geht mit: etwa fünf Jahre

Die Lernenden erhalten das Gerät in der 5. Klasse und nehmen es in die Oberstufe mit: zwei Jahre Primarschule und drei Jahre Oberstufe.

  • Die Person wechselt nicht; das Gerät wird erst am Ende zurückgesetzt.
  • Der Gerätetyp muss für beide Stufen passen, etwa ein Tablet mit Tastatur oder ein 2-in-1-Gerät.
  • Gehören Primarschule und Oberstufe zu verschiedenen Schulträgern, braucht es eine Abmachung über Eigentum, Kosten, Geräteverwaltung und Support.
  • Für Zuzüge und Wegzüge braucht es Reservegeräte und eine Regel für die Rückgabe.

Das Gerät bleibt in der Stufe: vier oder sechs Jahre

In der 5. und 6. Klasse nutzen zwei Jahrgänge das Gerät nacheinander: Zweimal zwei Jahre ergeben vier Jahre. Die Oberstufe hat drei Jahrgänge: Ein Durchgang dauert drei Jahre, zwei Durchgänge dauern sechs Jahre.

  • Beim Wechsel der Person wird das Gerät über die Geräteverwaltung vollständig zurückgesetzt. Dabei lohnt es sich, Hülle, Tastatur und Akku zu prüfen.
  • Jede Stufe kann den Gerätetyp wählen, der zu ihr passt.
  • Sechs Jahre setzen Sicherheitsupdates für diese Dauer voraus und einen Akku, der sich ersetzen lässt.

Zweites Leben in tieferen Stufen

Geräte, die nach dem Einsatz im 1:1 noch Sicherheitsupdates erhalten, wechseln in Klassen, in denen nicht jedes Kind ein eigenes Gerät hat, etwa als Gruppensatz im Zyklus 1 oder 2. Das passt zum Mengengerüst der Empfehlungen: drei bis vier Geräte pro Klasse im Zyklus 1, ein Gerät für zwei Lernende im Zyklus 2.

  • Für einfache Aufgaben reicht ein älteres Gerät oft gut: Lern-Apps, Fotos, Tonaufnahmen, QR-Codes lesen.
  • Gerade Tablets wie das iPad bleiben für solche Aufgaben oft länger brauchbar als für die Arbeit im 1:1.

Ein Beispiel für eine Verbindung: Die Geräte kommen in der 5. Klasse, begleiten die Lernenden bis zum Ende der Oberstufe und gehen danach als Gruppensatz in den Zyklus 1, solange Updates kommen.

Ältere Geräte weiter nutzen

Ein Gerät, das für die Arbeit im 1:1 nicht mehr genügt, kann in der Schule noch vieles leisten:

  • Gruppen- oder Klassensatz in tieferen Stufen für einfache Aufgaben, siehe oben.
  • Anzeige an der Tür: als Display für die Reservation von Räumen, die man buchen kann, etwa Gruppenräume, Bibliothek, Informatik- oder Werkraum.
  • Infobildschirm im Eingang oder im Teamzimmer, für Stundenplanänderungen, Termine oder den Menüplan.
  • Feste Stationen: als Dokumentenkamera auf einem Ständer, als Station für Hörspiele, Erklär- oder Trickfilme, für die Recherche in der Bibliothek.
  • Reserve: als Leihgerät, solange ein Gerät in der Reparatur ist, oder für Lernende, die während des Schuljahrs zuziehen.

Für alle diese Zwecke gilt: Ein Gerät ohne Sicherheitsupdates gehört nicht mehr ins Netz der Schule. Es bleibt allenfalls ohne Netz im Einsatz, etwa für Aufnahmen, oder geht ins Recycling. Vor jeder Weitergabe und vor dem Recycling wird es vollständig zurückgesetzt. Elektrogeräte nehmen Händler und offizielle Sammelstellen kostenlos zurück.

Erfahrungen gesucht

Helfen Sie mit, diese Fragen zu beantworten. Die Modellschulen haben sie zum Abschluss des Szenarios gesammelt; die Antworten fehlen noch. Hat Ihre Schule Erfahrungen damit? Ein Satz, eine Beobachtung oder der Name einer Schule genügt. Die Antworten fliessen in die nächste Fassung ein.

  • Welche technische Entscheidung würden Sie heute anders treffen, bei Geräteverwaltung, Betriebssystem, Einschränkungen, Drucken oder WLAN?
  • {'Was geschieht nach vier bis fünf Jahren mit den Geräten': 'Ersatz, Reparatur, Weitergabe, Recycling?'}
  • {'Von der Schule gestellt oder privat': 'Welches Modell hat sich wo durchgesetzt, und warum? Auch Mischformen und Rückzieher sind gefragt.'}
  • Was kostet 1:1 wirklich, pro Kind und Jahr, über den ganzen Lebenszyklus? Zahlen, Erfahrungswerte, Budgets.

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Das gilt im Kanton St.Gallen

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Aus der zITBOx

3 Links

Produkte der IT-Bildungsoffensive St.Gallen, entstanden an der PHSG und in den Modellschulen.

Weitere Quellen

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