Rahmen · Den Rahmen setzen
Medienbildung und Prävention
Mit dem eigenen Gerät wachsen die Möglichkeiten und die Fragen nach Ablenkung, Bildschirmzeit, Privatsphäre und KI. Prävention gehört deshalb von Anfang an zur Einführung, gemeinsam mit Eltern und Schulsozialarbeit.
Stand 08.10.2026
Entwurf Entwurf. Dieses Kapitel ist neu geschrieben: mit KI-Unterstützung aus den genannten Quellen zusammengestellt und noch nicht fachlich geprüft. Rückmeldungen sind willkommen. Mitwirken
Leitfragen
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Drei Aufgaben
Die Empfehlungen des Bildungsrates nennen drei Aufgaben, die eine 1:1-Einführung direkt berühren:
- Jugendmedienschutz (3.5). Neben rechtlichen und technischen Massnahmen steht die Förderung der Medienkompetenz im Zentrum, im Unterricht und ab dem Kindergarten. Jugendmedienschutz ist eine gemeinsame Aufgabe von Schule und Elternhaus; eine enge Zusammenarbeit mit der Schulsozialarbeit wird empfohlen.
- Private Geräte (3.6). Der Bildungsrat weist auf das erhebliche Ablenkungs- und Suchtpotenzial hin und empfiehlt, auf private Geräte in der Schule zu verzichten. Wer die empfohlene Ausstattung umsetzt, braucht sie für den Lehrplan nicht. Wie die Regeln entstehen und wo sie stehen, zeigt Vereinbarungen.
- Künstliche Intelligenz (3.7). KI wird weder verbannt noch unkritisch übernommen. Die Schule informiert die Eltern über den Einsatz im Unterricht und sensibilisiert im Rahmen der bestehenden Präventionsarbeit.
KI nach Zyklus
Die Empfehlungen (3.7) beschreiben, wie KI-Werkzeuge stufengerecht eingesetzt werden:
| Zyklus | Umgang mit KI |
|---|---|
| 1. Zyklus | Altersgerecht und alltagsbezogen thematisieren, ohne dass die Lernenden KI aktiv einsetzen |
| 2. Zyklus | Begleitetes Kennenlernen, mit Fokus auf Quellenkritik und Datenschutz |
| 3. Zyklus | Systematischer und reflektierter Einsatz |
Das Verstehen geht dem Einsatz voraus. Bei bewerteten Arbeiten gilt eine Deklarationspflicht.
Welche Daten in welche KI? Die Empfehlungen (3.7) halten fest, dass die Datenschutzbestimmungen auch für KI gelten und die Schule verantwortlich bleibt, auch wenn ein Anbieter die Daten bearbeitet. Daraus ergibt sich:
| KI-Dienst | Was eingegeben werden darf |
|---|---|
| Öffentlich zugängliche Dienste, etwa ein frei zugänglicher Chatbot oder ein Konto, das jemand privat eröffnet hat | Nur Inhalte ohne Personenbezug: Sachfragen, Unterrichtsthemen, eigene Texte ohne Namen und Angaben zu Personen. Keine personenbezogenen Daten von Lernenden oder Lehrpersonen (Empfehlung 3.7). |
| KI-Funktionen in den Lernmedien etablierter Lehrmittelverlage | Hier ist der Datenschutz nach den Empfehlungen professionell gewährleistet; sie sind externen Tools vorzuziehen. Auch hier nur, was für die Aufgabe nötig ist. |
| Dienste über einen Zugang der Schule, mit Vertrag | Was erlaubt ist, hängt vom Vertrag und von der Prüfung durch die Schule ab, wie bei jeder Bearbeitung durch Dritte (siehe Datenschutz). Besonders schützenswerte Daten wie Förderberichte oder Angaben zur Gesundheit gehören nicht hinein, solange die Schule das nicht ausdrücklich geprüft und geregelt hat. |
Personenbezogen ist alles, was auf eine bestimmte Person schliessen lässt: Namen, Fotos, Stimmaufnahmen, aber auch ein Text, aus dem hervorgeht, um wen es geht. Ein datenschutzkonformer Zugang über die Schule beugt nach den Empfehlungen zudem neuen Bildungsungleichheiten vor.
Ein Angebot über die Schuljahre
Prävention wirkt, wenn sie wiederkehrt und mit dem Alter wächst. Eine Schule aus dem Projekt hat im Leitfaden zur Einführung jährliche Veranstaltungen festgelegt:
| Stufe | Thema |
|---|---|
| 3. Klasse | Einführung in das eigene Gerät (1:1) |
| 4. Klasse | KI, Umgang mit Handy, Tablet und Computer |
| 5. und 6. Klasse | Cybermobbing, mit der Polizei, für Lernende und Eltern |
Dazu kommen Weiterbildungsangebote für Eltern. Welche Themen wann passen, hängt von der Stufe der 1:1-Ausstattung ab; entscheidend ist, dass das Angebot geplant ist und nicht erst nach einem Vorfall entsteht.
Technik hilft, ersetzt aber nichts
- Inhaltsfilter: Nach den Empfehlungen (3.4) verhindert ein Inhaltsfilter, dass Seiten mit Pornografie, Rassismus oder Gewalt erreicht werden. Gehen die Geräte nach Hause, stellt sich die Frage, ob der Filter auch dort gilt.
- Nutzungszeiten: Eine Geräteverwaltung kann Nutzungszeiten einschränken, etwa nachts. Ob und wie, gehört in die Nutzungsvereinbarung (siehe Vereinbarungen).
- Privatsphäre: Unerlaubte Foto-, Ton- und Videoaufnahmen sind ein häufiger Konflikt. Die Empfehlungen (3.6) verlangen klare Regeln und eine stufengerechte Aufklärung über Rechte und Pflichten.
Kein Filter ersetzt, dass Kinder lernen, mit dem umzugehen, was trotzdem durchkommt. Deshalb steht die Medienbildung im Unterricht an erster Stelle.
Im Konzept festhalten
Im Zwischenbericht zum LUP-DT nennen einige Schulen ein eigenes Medienpräventionskonzept. Ob eigenes Dokument oder Baustein im Medien- und ICT-Konzept: Festgehalten sein sollten die Regeln zu privaten Geräten und zu KI, das Präventionsangebot über die Schuljahre, die Rolle der Schulsozialarbeit und das Vorgehen bei Vorfällen. Das Gerüst für das Medien- und ICT-Konzept hat dafür einen eigenen Baustein mit einem Jahresplan der Prävention. Wie die Schule darüber informiert, beschreibt Kommunikation; wer bei einem Vorfall wen informiert, steht im Kommunikationsplan.
Zum Vorgehen bei Vorfällen gehört die Frage, wann die Schule weitere Stellen einbezieht. Steht hinter Cybermobbing, Sexting oder einem anderen Vorfall eine Gefährdung des Kindes, gelten die Melderechte und -pflichten gegenüber der KESB; Lehrpersonen erfüllen die Meldepflicht auch mit einer Meldung an die Schulleitung. Partner für das Präventionsangebot (Fachstellen, Kurse, Elternanlässe) findet die Schule auf dem Präventionsportal sichergsund.ch. Für Eltern hat der Kanton eine Seite zum Umgang mit digitalen Medien zusammengestellt, auf die die Schule verweisen kann.
Für zwei dieser Punkte bietet die Handreichung Muster an: Bestimmungen zu privaten Geräten für die Schulordnung, mit einer Kurzfassung für Eltern, und eine Regelung zum Umgang mit KI. Beide stehen bei den Vorlagen zu den Vereinbarungen.
Das Haltungspapier KI der Stadt St.Gallen zeigt, wie eine Gemeinde ihre Haltung zu KI kurz und verständlich festhält.
Das gilt im Kanton St.Gallen
7 Links
- Empfehlungen zur digitalen Transformation in der VolksschuleBildungsrat Kanton St.GallenVom Bildungsrat im August 2021 genehmigt, im Mai 2025 um private Geräte (3.6) und im August 2026 um generative KI (3.7) ergänzt. Empfehlungen, kein Gesetz. Sie sind aber der Massstab des Kantons für jede 1:1-Einführung.
- Volksschulgesetz (sGS 213.1)Kanton St.Gallen, GesetzessammlungArt. 33 ist die Grundlage für die Schulordnung, in der Regeln zu privaten Geräten erlassen werden.
- Künstliche Intelligenz im SchulalltagKanton St.Gallen, Amt für VolksschuleMaterialien und pädagogische Überlegungen. Den verbindlichen Rahmen setzt Kapitel 3.7 der Empfehlungen.
- KI im Schulalltag – Pädagogische ÜberlegungenKanton St.Gallen, Amt für VolksschuleVerweist auf den St.Galler KI-Kompetenzrahmen, das Arbeitspapier der DVK und Umsetzungshilfen für schulinterne KI-Leitlinien.
- Melderechte und -pflichtenKanton St.Gallen, Amt für VolksschuleSeptember 2019. Wann Lehrpersonen, Schulsozialarbeit und Schulleitung der KESB melden dürfen oder müssen (Art. 314c und 314d ZGB), etwa wenn hinter Cybermobbing oder Sexting eine Gefährdung des Kindes steht.
- Umgang mit digitalen Medien – Informationen für ElternKanton St.Gallen, Amt für VolksschuleVom Kanton zusammengestellt: Checkliste fürs erste Smartphone, Vorlage für einen Mediennutzungsvertrag in der Familie, Elternratgeber von Jugend und Medien, Anleitungen für Bildschirmzeit. Gut für Elternbrief und Elternabend.
- sichergsund.chKanton St.GallenPräventionsportal des Kantons mit Angeboten und Fachstellen, auch zu Medien und Sucht. Hilft, Partner für das Präventionsangebot der Schule zu finden.
Weiterführende Links
Weitere Quellen
3 Links
- Jugend und MedienBundesamt für SozialversicherungenNationale Plattform zur Förderung von Medienkompetenzen, von den Empfehlungen des Kantons genannt. Mit Material für Eltern und Schulen.
- Haltungspapier KI der Stadt St.GallenStadt St.Gallen, Schule und MusikVersion 1 vom 29.04.2025, für die städtischen Schulen. Entstand vor Kapitel 3.7 der Empfehlungen (August 2026), das den verbindlichen Rahmen setzt.
- Digitalisierung der städtischen SchulenStadt St.GallenMediennutzungskonzept der Sekundarstufe I und Medienpädagogikkonzept der Primarstufe als Beispiel einer Gemeinde.