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One-to-One

Rahmen · Den Rahmen setzen

Kommunikation

Eine 1:1-Einführung betrifft Behörde, Team, Lernende, Eltern und oft die ganze Gemeinde. Wer früh und verlässlich informiert, gewinnt Vertrauen und muss später weniger erklären.

Stand 08.10.2026

Entwurf Entwurf. Dieses Kapitel ist neu geschrieben: mit KI-Unterstützung aus den genannten Quellen zusammengestellt und noch nicht fachlich geprüft. Rückmeldungen sind willkommen. Mitwirken

Leitfragen

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Warum ein eigenes Kapitel

Im Zwischenbericht zum LUP-DT konnten die Schulen angeben, in welchen weiteren Konzepten sie die digitale Transformation verankert haben. Am häufigsten genannt wurde das Kommunikationskonzept (25 Nennungen), vor dem Schulprogramm (21). Mehrere Schulen planen zudem, die interne Kommunikation weiterzuentwickeln.

Auch die Empfehlungen des Kantons setzen Kommunikation voraus: Jugendmedienschutz ist eine gemeinsame Aufgabe von Schule und Elternhaus (3.5), Regeln zu privaten Geräten sollen alle Beteiligten mit den Erziehungsberechtigten zusammen erarbeiten (3.6), und über den Einsatz von KI im Unterricht informiert die Schule die Eltern (3.7).

Wer noch kein Kommunikationskonzept hat, beginnt am besten mit einem Kommunikationsplan. Das Muster hält auf wenigen Seiten fest, wer wen wann worüber informiert, und nimmt die Abschnitte dieses Kapitels auf: Zielgruppen, Reihenfolge, häufige Fragen, Zwischenfälle und Kanäle. Als Anhang zum Medien- und ICT-Konzept bleibt er verbindlich und wird mit dem Konzept überprüft.

Wer was wissen will

Gruppe Was sie wissen will Wann Wie
Schulträger und Behörde Nutzen, Kosten über mehrere Jahre, Risiken, Zuständigkeiten Vor dem Entscheid, danach jährlich Antrag, Bericht, Budget
Team Warum? Was ändert sich für mich? Welche Unterstützung gibt es? Zeitplan Früh und laufend, vor allen anderen Konferenz, schulinterne Weiterbildung, Teams
PICTS und technischer Support Aufträge, Prioritäten, Zeitplan Laufend Absprache, gemeinsamer Plan
Lernende Regeln, Verantwortung, was bei Defekt oder Verlust passiert Bei der Abgabe, dann wiederholt Einführung im Unterricht
Eltern Gründe, Beispiele aus dem Unterricht, Regeln für zuhause, Haftung, Kinderschutz, Anlaufstelle Vor der Abgabe, dann jährlich Elternabend, Infoseite, Mitteilung über PUPIL
Schulsozialarbeit Regeln, Präventionsangebote, eigene Rolle Vor der Einführung Absprache
Abnehmende Schule Welche Geräte und Kompetenzen bringen die Lernenden mit? Vor dem Übertritt Austausch der Schulleitungen und PICTS
Stimmberechtigte und Öffentlichkeit Nutzen und Kosten Bei Budget- und Grundsatzentscheiden Gemeindeblatt, Website

Den letzten Punkt hebt der Leitfaden einer Schule hervor: Eltern sind auch Stimmberechtigte. Wird das Vorhaben verstanden und unterstützt, lässt sich die Einführung besser umsetzen.

Reihenfolge

  1. Vor dem Entscheid: Behörde und Team kennen Ziele, Kosten und Zeitplan. Offene Fragen werden gesammelt, nicht übergangen.
  2. Vorbereitung: Das Team erfährt Neuigkeiten vor den Eltern. Die Lehrpersonen erhalten ihre Geräte, bevor die Klassen sie bekommen.
  3. Einführung: Elternabend und Infoseite vor der Abgabe; die Geräte gehen erst nach Hause, wenn die Nutzungsvereinbarung unterschrieben ist. Siehe Eltern und Vereinbarungen.
  4. Alltag: Eine feste Anlaufstelle für Fragen, im erwähnten Leitfaden die IT-Verantwortlichen für Geräte und die Schulverwaltung für PUPIL. Jährliche Information für neue Klassen und neue Eltern.
  5. Rückblick: Was die Überprüfung ergeben hat, erfahren Team, Behörde und Eltern. Eine Kurzbefragung zeigt, ob die Information angekommen ist. Siehe Überprüfen und weiterentwickeln.

Fragen, die sicher kommen

Bildschirmzeit Die Empfehlungen (3.6) nehmen die Sorge ernst: Geräte haben ein erhebliches Ablenkungs- und Suchtpotenzial. Die Antwort der Schule sind klare Regeln, Medienbildung ab dem Kindergarten und Prävention (siehe Prävention).

Nutzung zuhause Was ist erlaubt, gibt es einen Inhaltsfilter auch zuhause, gibt es Nutzungszeiten? Das regeln Nutzungsvereinbarung und Geräteverwaltung.

Schäden und Verlust Wer bezahlt? Das steht im Leihvertrag: Die Ausleihe ist unentgeltlich, Ersatz verlangt die Schule nur bei Absicht oder grober Fahrlässigkeit. Ob eine private Haftpflichtversicherung zahlt, hängt von der Police ab. Gemeldet wird mit einem Formular. Mehr unter Vereinbarungen.

Datenschutz Welche Daten liegen wo? Die Schule muss das beantworten können, bevor sie gefragt wird. Siehe Datenschutz.

Künstliche Intelligenz Die Schule informiert, welche KI-Werkzeuge im Unterricht eingesetzt werden, und sensibilisiert im Rahmen der Prävention (Empfehlungen 3.7).

Strahlung Das Kapitel 3.4 der Empfehlungen enthält Hinweise zur Anordnung und Einstellung der WLAN-Zugangspunkte und zur Nutzung mobiler Geräte.

Wenn etwas passiert

Bei Zwischenfällen zählt, dass die Zuständigkeit vorher geklärt ist. Der Kommunikationsplan hält für jeden Fall fest, wer informiert und wer informiert wird.

  • Schaden, Verlust oder Diebstahl eines Geräts: Meldung mit dem Formular der Schule; bei Diebstahl erstatten die Erziehungsberechtigten Anzeige. Die Schule sperrt das Gerät und prüft, ob Personendaten betroffen sind.
  • Datenpanne, ein Gerät mit Personendaten geht verloren oder wird gehackt: Meldung über das Meldeformular des Kantons, Information der Betroffenen nach Absprache mit der Fachstelle für Datenschutz. Das Formular als Word-Datei zeigt vorab, welche Angaben dann gebraucht werden.
  • Cybermobbing oder problematische Inhalte: Vorgehen mit der Schulsozialarbeit abgesprochen, Information der Eltern durch die Schulleitung. Ist das Wohl eines Kindes gefährdet, gelten die Melderechte und -pflichten gegenüber der KESB (Art. 314c und 314d ZGB).
  • Anfragen von Medien: Eine Person spricht für die Schule, in der Regel die Schulleitung oder das Präsidium der Behörde.

Kanäle und Datenschutz

  • PUPIL ist die Schulverwaltungslösung des Kantons und wird für Mitteilungen an Eltern genutzt. Der Zwischenbericht nennt PUPIL und Microsoft Teams als verbreitete Kommunikationskanäle.
  • Website: Was dort erscheinen darf, regelt das Merkblatt der Fachstelle für Datenschutz. Für die Datenschutzerklärung der Website bietet die Staatskanzlei eine Mustervorlage an, ausdrücklich auch für Gemeinden. Wer Inhalte anderer Anbieter einbettet, etwa Videos, ergänzt die Erklärung um diese Dienste.
  • Fotos und Videos aus dem Unterricht zu zeigen oder zu veröffentlichen, braucht eine Einwilligung, nach Zweck getrennt und für jedes Schuljahr. Ein Muster dafür steht unter Vereinbarungen.
  • Private Messenger-Gruppen sind kein Kanal der Schule: Sie kann dort nicht bestimmen, wer welche Daten sieht und wie lange sie bleiben. Amtliche Mitteilungen laufen über die eigenen Kanäle.

Vorlagen

Der Kommunikationsplan ist ein Muster der Handreichung zum Anpassen. Präsentationen für Elternabende und für das Team stehen in der Sammlung: für Eltern und für Lehrpersonen.

Das gilt im Kanton St.Gallen

5 Links

Vorlagen und Dokumente

Vorlage des Kantons St.Gallen. Sie liegt auf sg.ch und wird dort nachgeführt; die Handreichung verlinkt nur, damit immer die geltende Fassung geöffnet wird. Muster der Handreichung One-to-One-Computing unter CC BY-SA 4.0. Mit KI-Unterstützung auf Grundlage der kantonalen Vorgaben erstellt, nicht rechtlich geprüft: vor Gebrauch anpassen und vom Schulträger prüfen lassen. So sind die Dokumente gekennzeichnet

DOCX

Muster der Handreichung Kommunikationsplan zur Einführung der persönlichen Geräte

Wer informiert wen, wann und über welchen Kanal: Zuständigkeiten, Zielgruppen mit Kernbotschaften, Zeitplan, Kanäle mit Datenschutzregeln, Antworten auf häufige Fragen und das Vorgehen, wenn etwas passiert. Als Anhang zum Medien- und ICT-Konzept.

Planungshilfe · Schulführung und PICTS · Zyklus 1, Zyklus 2, Zyklus 3

Handreichung One-to-One-Computing, 2026

Stand 08.10.2026 · nach den geltenden Vorgaben des Kantons erstellt · mit KI-Unterstützung, nicht rechtlich geprüft · vor Gebrauch anpassen

DOCX

Vorlage des Kantons Musterdatenschutzerklärung für Websites

Textbausteine der Staatskanzlei für Websites von Kanton und Gemeinden, die vor allem informieren, für die Datenschutzerklärung der Schulwebsite. Zusammen mit dem Merkblatt Websites von Schulen verwenden.

Formular · Schulführung und PICTS

Staatskanzlei Kanton St.Gallen, 2024 · Datenschutz

offizielle Vorlage, liegt auf sg.ch und wird dort nachgeführt · eingeordnet am 08.10.2026

Aus der zITBOx

1 Link

Produkte der IT-Bildungsoffensive St.Gallen, entstanden an der PHSG und in den Modellschulen.

Weitere Quellen

2 Links

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